Unsere Steuerberatung für Ihre Steuern

Haben Sie komplexe Steuerfragen? Dann sind Sie bei uns richtig. 

Möchten Sie Ihre Steuererklärung von uns überprüfen lassen und vor der Einreichung beim Steueramt durch uns kontrollieren lassen? Kein Problem auch das ist bei uns möglich.

Mit einer optimalen Steuerplanung erzielen Sie nachhaltige Steuervorteile. Sofern es aufgrund Ihrer Verhältnisse sinnvoll ist, erstellen wir eine umfassende Analyse Ihrer Steuersituation. Ob Privatperson oder Unternehmenskunde, unsere Steuerexperten zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Steueroptimierung auf.

Je nach Sachverhalt wird die Steuerstrategie mit den Steuerbehörden im Rahmen einer Vereinbarung (Ruling) vor der Umsetzung schriftlich bestätigt.

Nach erfolgreicher Beratung und Umsetzung füllen wir für Sie die Steuererklärung aus und deklarieren alle Positionen korrekt.

Im Veranlagungsverfahren vertreten unsere Steuerexperten ihre Interessen gegenüber den Steuerbehörden. Wir prüfen und kontrollieren Ihre Steuerveranlagung und Steuerrechnungen. (Siehe auch Steuerrecht & Rechtsmittel )

Unsere Leistungen

  • Ausfüllen von anspruchsvollen Steuererklärungen
  • Ausfüllen von unterjährigen Steuererklärungen bei Eintritt oder Austritt aus der Steuerpflicht, Todesfall usw.
  • Neu steuerpflichtig in der Schweiz, durch Zuzug aus dem Ausland, Auslandvermögen, Grenzüberschreitende Steuerfragen, Internationale Doppelbesteuerung
  • Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Vertretung, Einsprachen und  Rechtsmittelverfahren bei Steuerbehörden
  • Einkommenssteuerfragen zu Mitarbeiterbeteiligungen, aktienvergütungsbasierte Pläne, Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen, Gehaltsnebenleistungen, Fringe Benefits, Spesen
  • Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen
  • Beratung bei Spezialsteuern wie, Liquidation, Vorsorge- und Versicherungsleistungen, etc.
  • Steuerberatung bei Liegenschaftsunterhalt, Fragen zu Abzügen von werterhaltenden oder wertvermehrenden Kosten, Beiträge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Steuerberatung zur neuen Liegenschaftskostenverordnung ab 1.1.2020, Neuerungen im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Altliegenschaft und Erstellung eines Ersatzneubaus. Abzug von Investitionskosten für Energie- und Umweltschutzmaßnahmen, mit dreijähriger Verlustrechnung.
  • Steuerberatung bei Pensionskassen Einkauf, Besteuerung von Kapitalzahlungen aus Vorsorge, Besteuerung von Vorsorgeleistungen bei Pensionierung, Teilpensionierung, Wohneigentumsförderung WEF, Kapitalabfindungen, Rentenleistungen, etc.
  • Steuerberatung bei Nachlassvermögen und Erbschaften, bei Erbteilung mit Liegenschaften, Fragen zu Grundstückgewinnsteuer bei Erbschaften und möglichem Steueraufschub
  • Steuerberatung bei Verkauf und Übertragung von Vermögenswerten (wie Aktienverkauf, Beteiligungsverkauf, Immobilien) an Dritte oder Familienmitglieder (Beisp. Kinder, Enkel, etc.)
  • Beratung zu steuerfreiem Kapitalgewinn vs. steuerbares Einkommen beim Verkauf von Aktien oder GmbH-Stammanteilen,
  • Steuerberatung bei Bezugsstrategie, Gewinnausschüttung, Dividendenzahlungen, geldwerte Leistungen an Aktionäre und Nahestehende, etc.
  • Beratung zu Steuerfolgen bei direkter Teilliquidation, indirekter Teilliquidation oder Transponierung
  • Quellensteuerberatung und Rückerstattungsverfahren für Arbeitnehmer
  • Ordentlich nachträgliche Besteuerung von quellensteuerpflichtigen Personen, NOV
  • Grundstückgewinnsteuer

Wir steuern Ihre Steuern

Steuern Sie auf uns zu, hier finden Sie Ihren Kontakt zu uns. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.